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   BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86   

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BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86 (https://dejure.org/1987,438)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 2 WD 11.86 (https://dejure.org/1987,438)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 2 WD 11.86 (https://dejure.org/1987,438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis - Dienstliche Untragbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 273
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz dienstlicher Untragbarkeit kann nur in engen Grenzen anerkannt werden (Anschluß BVerwG, 26.04.1983, 2 WD 3/83, BVerwGE 76, 73).

    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert sich allein deshalb regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter und verwirkt damit nach ständiger Rechtsprechung des Senats in aller Regel eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsstand (BVerwGE 76, 73 f.).

    Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann.

  • BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann.

    Als solche Besonderheiten sind in der Rechtsprechung nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als die unbedachte, im Grund persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Für eine Überbürdung der dem früheren Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlt es bei der in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 2 WD 33.77

    Beginn der Berufungsfrist - Zustellung an Soldaten - Zustellungsfiktion -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Für den Beginn der Berufungsfrist kommt es auf die Zustellung des Urteils der Truppendienstkammer an den Soldaten, nicht auf die an den Verteidiger an (BVerwGE 63, 155).
  • BVerwG, 05.03.1970 - II WD 91.69

    Verstoß gegen Dienstpflichten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NZWehrr 1969, 227 f.; BVerwGE 43, 71, 74 f.; BVerwG Urteil vom 11. Dezember 1973 - 2 WD 37/73) ist es als ausreichend anzusehen, daß der Soldat nach Eintritt der Volljährigkeit am 1. Januar 1975 und vor der als Dienstvergehen zur Last gelegten Tat durch eine Weiterverpflichtungserklärung den Wunsch nach rechtswirksamer Begründung eines Dienstverhältnisses als Soldat auf Zeit zu erkennen gegeben hat; dies ist hier durch den Antrag des früheren Soldaten vom 24. November 1976 geschehen.
  • BVerwG, 23.08.1979 - 2 WD 39.79

    Diebstahl von Fleisch aus Bundeswehrbeständen - Diebstahl von Lebensmitteln zum

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 23. August 1979 - 2 WD 39/79 - und vom 24. April 1985 - 2 WD 61/84).
  • BVerwG, 09.04.1986 - 2 WD 47.85

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit in Vorgesetztenstellung - Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Ebenso wie der Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut hat (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.), oder der Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraute Munition angeeignet hat (BVerwGE 76, 73), oder der Materialnachweisunteroffizier, der sich bei der dezentralen Beschaffung dienstlichen Materials Werkzeuge auf Kosten des Dienstherrn angeeignet hat (BVerwG Urteil vom 9. April 1986 - 2 WD 47/85), ist er infolgedessen dienstlich untragbar geworden, so daß als reinigende Maßnahme nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen kann.
  • BVerwG, 24.04.1985 - 2 WD 61.84

    Dienstvergehen eines Soldaten durch fortgesetzte veruntreuende Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86
    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 23. August 1979 - 2 WD 39/79 - und vom 24. April 1985 - 2 WD 61/84).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - BVerwGE 76, 73 = NZWehrr 1983, 191, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - BVerwGE 83, 273 = NZWehrr 1987, 256, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    f) Bei der hinsichtlich der festzusetzenden Disziplinarmaßnahme vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad annimmt (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 2 WD 14.98 - ); erfolgte der Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten des Soldaten und wurde dadurch bei der gebotenen objektiven Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn unzumutbar, ist eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten (stRspr.: u.a. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert sich deshalb regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 73 f.; 83, 273 f.; 83, 278 f. jeweils m.w.N.) Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad ist.

    Denn anders als ein Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut, ein Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwahrung und Verwaltung anvertraute Munition aneignet, oder ein Materialnachweisunteroffizier, der sich im Rahmen dezentraler Beschaffung dienstliches Material auf Kosten des Dienstherrn aneignet, war der als Kfz-Mechanikermeister und Kfz-Prüfer eingesetzte Soldat nicht mit der Verwahrung und Verwaltung von Versorgungsartikeln betraut (vgl. BVerwGE 83, 273, 275 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Bei der festgestellten besonderen Schwere des Dienstvergehens des Soldaten, das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis zur Folge hat, kommt eine mildere Disziplinarmaßnahme nur bei Vorliegen von besonderen Milderungsgründen in den Umständen der Tat in Betracht (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [275] = NZWehrr 1987, 256> m.w.N., vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 32.91 -, vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - , vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - , vom 7. Mai 1998 - BVerwG 2 WD 29.97 - ZBR 1998, 397 [f.], insoweit nicht veröffentlicht> und vom 27. Februar 2002 - BVerwG 2 WD 18.01 - ZBR 2003, 98 = NVwZ 2003, 352, insoweit nicht veröffentlicht>).
  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1999 - 2 BvR 1079/98 -) und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Januar 1987 - 2 WD 11.86 -, BVerwGE 83, 273; Urteil vom 24. Januar 1996 - 2 WD 26.95 -, BVerwGE 103, 290 und Urteil vom 23. Oktober 1996 - 1 D 55.96 -, BVerwGE 113, 8) setzt die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme gegenüber Beamten oder Soldaten auf Grund von Dienstvergehen, die den Zugriff auf ihnen dienstlich anvertraute Gelder oder Vermögenswerte betreffen, regelmäßig die Strafbarkeit der begangenen Tathandlung voraus.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - BVerwGE 76, 73 , vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - BVerwGE 83, 273 , vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - BVerwGE 86, 341 , vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]> und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 2 WD 11.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzlichen treuwidrigen Zugriff auf

    Der vorsätzliche treuwidrige Zugriff eines Zeit- oder Berufssoldaten auf Eigentum oder Vermögen des Dienstherrn, das ihm zur Verwaltung und Verwahrung anvertraut ist, stellt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 = NZWehrr 1987, 256> und vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 32.91 - jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß es regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führt.

    Als Milderungsgründe in der Tat, die in einem solchen Fall von der disziplinaren Höchstmaßnahme absehen lassen können, kommen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 273 = NZWehrr 1987, 256; Urteil vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 32.91 -) eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat in Betracht.

    Soweit sich daraus im Einzelfall Härten ergeben, sind sie schon deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln voll verantwortlichen Soldaten liegen, der sich bewußt sein muß, daß er durch ein bestimmtes Fehlverhalten auch seine berufliche Zukunft und das Wohl seiner Familie aufs Spiel setzt (BVerwGE 83, 273 [278]).

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, sowie ein Handeln unter schockartig ausgelösten psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die auf eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten hindeuten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 -).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Dienstvergehen in der Regel auf die Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt (Urteile vom 12. Juli 1983 - BVerwG 2 WD 35.82 - m.w.N., vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [275]> m.w.N. und vom 10. April 1991 - BVerwG 2 WD 49.90 -).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

  • BVerwG, 19.07.1995 - 2 WD 9.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen gegen einen wiederholt Dienstgeleder

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder

  • BVerwG, 24.01.1996 - 2 WD 26.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Entwendung von Bundeswehrmaterial,

  • BVerwG, 28.02.1996 - 2 WD 4.96

    Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, dessen

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 WD 46.90

    Zugriff auf Eigentum des Dienstherrn durch einen Soldaten auf Zeit - Zugriff auf

  • BVerwG, 19.02.1991 - 2 WD 31.90

    Verletzung der Pflicht zu treuem Dienen - Verletzung der Pflicht zum Gehorsam -

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

  • BVerwG, 05.12.2000 - 2 WD 38.00

    Disziplinarmaßnahme gegen Soldaten wegen Veruntreuung von Verpflegungsgeldern von

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung eines anvertrauten

  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 42.02

    In dubio pro reo; nicht zeitgerechte Rückkehr vom Ausgang; Gehorsamspflicht;

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

  • BVerwG, 27.10.1998 - 2 WD 14.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Schädigung des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

  • BVerwG, 26.01.1990 - 2 WD 31.89

    Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten und

  • BVerwG, 24.02.1999 - 2 WD 27.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Erschleichung medizinischer Leistungen

  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 WD 11.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Zugriff auf

  • BVerwG, 12.04.1994 - 2 WD 2.94

    Diebstahl von Geldbeträgen durch einen Soldaten - Diebstahl als Dienstvergehen -

  • BVerwG, 24.07.1990 - 2 WD 38.89

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis als Disziplinarmaßnahme wegen

  • BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen

  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des

  • BVerwG, 10.12.1991 - 2 WD 32.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen fortgesetzter Untreue in Tateinheit mit

  • BVerwG, 20.06.2000 - 2 WD 1.00

    Freistellung eines Soldaten vom Vorwurf des wahrheitswidrigen Ausfüllens eines

  • BVerwG, 06.05.1987 - 2 WD 56.86

    Unterschlagung als Dienstvergehen - Betrug als Dienstvergehen - Trunkenheit im

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 WD 6.03
  • BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02

    Einsatz von Personal und Material der Bundeswehr für private Zwecke - Verstoß

  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in

  • BVerwG, 11.07.1990 - 2 WD 6.90

    Dienstvergehen eines Wehrdienst leistenden Soldaten durch vorsätzlichen Zugriff

  • BVerwG, 07.02.1990 - 2 WD 26.89

    Disziplinarrechtliche Einordnung des Zugriffs eines Soldaten auf Eigentum des

  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
  • BVerwG, 15.02.1995 - 2 WD 37.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Zugriff auf Eigentum oder Vermögen des

  • BVerwG, 27.04.1989 - 2 WD 45.88

    Aneignung des Verkaufserlöses von Bundeswehrverpflegung durch einen Soldaten -

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